Perfekter Start in den Tag
Schlemmerfrühstück im Beverland als Gutschein verschenken
Verschenke den perfekten Start in den Tag. Unser XL-Frühstücksbuffet im Restaurant Kaseinwerk lässt keine Wünsche offen. Dieser Gutschein ist die perfekte Überraschung für besondere Menschen, die eine Auszeit verdient haben.
Das ist inklusive
Ein Morgen voller Genuss und feiner Extras
- All-inclusive Schlemmerfrühstück für zwei Personen
- Riesiges Buffet mit bäckerfrischen Brötchen und feinen Brotsorten
- Hausgemachte Aufstriche und feine Desserts
- Eierspeisen, frische Speck und Omlettes werden von unseren Köchen individuell zubereitet
- Alle Kaffeespezalitäten, edle Teesorten und Fruchtsäfte unbegrenzt inklusive
Team Reservierung
Christine Sommer, Nadja Schmedt
Telefon
Preise & buchung
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Preis & Gültigkeit
Preis
Verschenke dieses exklusive Frühstück für 43 ,- € für zwei Personen.
In diesem Preis ist enthalten: Begrüßungsgetränk, 4-Gänge-Übrraschungsmenü in vollkommener Dunkelheit, Begleitung durch unser Dinner in the Dark Team
Gültigkeit
Unsere Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre lang flexibel einlösbar.
Versand & Bestellung
Schnelle und digital
Bestelle direkt über unseren Gutscheinshop. Du erhältst den Gutschein sofort nach dem Kauf als PDF per E-Mail zum Selbstausdrucken. Ideal für Last-Minute Geschenke!
Klassisch per Post
Du möchtest den Gutschein lieber als Karte per Post erhalten? Das machen wir gerne! Nutze dafür einfach unser Bestellformular weiter unten auf dieser Seite. (Lieferzeit ca. 2-3 Werktage)
Zahlungsmöglichkeiten
Im Gutscheinshop stehen dir alle gängigen Zahlungsmöglichkeiten wie PayPal, Kreditkarte, Lastschrift etc. zur Verfügung.
Per Bestellformular zahlst du den Gutschein klassisch auf Rechnung.
Gutschein einlösen
Auf dem Gutschein befinden sich unsere Kontaktdaten. Der Inhaber kann den Gutschein, soweit Plätze verfügbar sind, jederzeit einlösen.
Widerrufsbelehrung
Wir weisen darauf hin, dass ausgestellte und gekaufte Gutscheine der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen sind. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht. Demnach bestehen bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie bei Dienstleistungen im Bereich von Freizeitbetätigungen keine Widerrufsrechte, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Jede Bestellung ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Ware.